Angesichts der stetigen Zunahme von Kindesentführungsfällen erarbeitete die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht in den 1980er Jahren das Haager Kindesentführungsübereinkommen, mit dessen Hilfe die schnellstmögliche Rückführung eines Kindes in die Wege geleitet werden soll. Neben dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gelten für Deutschland noch die europäische Verordnung „Brüssel IIa“ und das Haager Kinderschutzübereinkommen .
Ziel dieser Rechtsvorschriften ist es insbesondere, Klarheit darüber zu schaffen, welche Staaten für den Erlass von Entscheidungen zuständig sind, ob und unter welchen Voraussetzungen bereits ergangene Entscheidungen in anderen Staaten anerkannt werden sollen und wie sie durchgesetzt (vollstreckt) werden können.
Organisationen, die Hilfe und Unterstützung liefern
FREDI
CH
Stiftung für die Auffindung von vermissten Kindern, International, die einzige CH-Organisation mit diesem Thema seit 1995 spezialisiert.F.R.E.D.I. hat auch viele Seiten für Prävention
Brüssel IIa-Verordnung - Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in den Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000, sog. Brüssel IIa-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32003R2201 Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts: www.gesetze-im-internet.de
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